Formulare

In diesem Bürger-Service-Bereich finden Sie Formulare der Gemeinde Ahrensbök- thematisch sortiert und zum praktischen Download für Sie vorbereitet. Ziel ist es, unsere Dienstleistung ergänzend technikgestützt anzubieten, um den Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und Einrichtungen Zeit und Wege zu ersparen.
Aufgrund gesetzlicher Vorschriften müssen die Formulare zurzeit noch ausgedruckt werden und danach handschriftlich unterschrieben per Post zugesandt werden. Auch das persönliche Erscheinen können wir Ihnen zunächst nur in einigen Fällen ersparen. Demnächst werden jedoch die ersten Formulare, für die keine Unterschrift notwendig ist, online übermittelbar sein.


Zuschüsse:

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus Gemeindemittel zur Förderung einer Jugendfreizeitmaßnahme / Studienfahrt


Steuern, Gebühren und Beiträge:

Lastschriftermächtigung bzw. SEPA - Lastschriftmandat

Anmeldung eines Hundes zur Hundesteuer

Abmeldung eines Hundes


Sicherheit und Ordnung:

Antrag auf Erteilung oder Ergänzung einer Erlaubnis nach § 10 Abs. 4 WaffG zum Führen einer Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffe

Qualitätssicherung der Radwegweisung Ostholstein 
Wenn Sie einen Mangel zum beschilderten Radroutennetz im Kreis Ostholstein festgestellt haben, füllen Sie bitte dieses Formular aus

Urkundenanforderung beim Standesamt


Bürgerservice:

Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 des Bundesmeldegesetzes (BMG)
Ab dem 01.11.2015 muss die Wohnungsgeberin oder der Wohnungsgeber jeder meldepflichtigen Person eine Wohnungsgeberbestätigung aushändigen, damit diese innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug ihrer gesetzlichen Meldepflicht nachkommen können. Bei der Anmeldung des neuen Wohnsitzes ist diese Wohnungsgeberbestätigung bei der Meldebehörde vorzulegen (der Mietvertrag reicht nicht aus). Sollte die meldepflichtige Person in eine eigene Immobilie ziehen, so ist bei der Anmeldung eine Selbsterklärung abzugeben. Der Auszug ist durch die Wohnungsgeberin oder den Wohnungsgeber nur bei Wegzug in das Ausland oder Verlassen einer von mehreren Wohnungen (z.B. einer Nebenwohnung) zu bestätigen.

Vollmacht zur Abholung eines Personalausweises

Befreiung von der Rundfunkgebühr
Die Zuständigkeit für die Befreiung der Rundfunkgebührenpflicht liegt bei der Gebühreneinzugszentrale in Köln. Anträge erhalten Sie aber auch im Bürgerbüro des Rathauses. Die Anträge können dort auch abgegeben werden, sie werden dann an die GEZ weitergeleitet.

Einkommenssteuerklärung:
Seit dem 01.01.2005 ist die Zusendung der Steuererklärungsformulare seitens der Finanzämter eingestellt worden. Die Formulare liegen deshalb im Ahrensböker Rathaus aus.
Des weiteren haben Sie die Möglichkeit, Ihre Steuererklärung oder Steueranmeldung mit Hilfe des kostenlosen Programms "ELSTER" auf elektronischem Wege bei Ihrem Finanzamt einzureichen; die Software steht Ihnen unter der Internetadresse www.elsterformular.de zur Verfügung. Auch können Sie die Steuererklärungsvordrucke aus dem Internet herunterladen und ausdrucken.

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten
 


Planung und Bauservice:

Klicken Sie hier für diverse Formulare zu dem Bereich Planung und Bauservice

Vordruck Bauvoranfrage