Anliegerbescheinigung


zuständiger Geschäftsbereich:

Rathaus
Poststraße 1
23623 Ahrensbök

Ansprechperson:

Ansprechpartner
Email VCard Name Telefon Fax
04525/495-129 04525/495-229

Leistungsbeschreibung
Mit einer für ein Grundstück ausgestellten Anliegerbescheinigung verschaffen Sie sich einen Überblick über die nach Bundesrecht maßgeblichen grundstückbezogenen Abgaben.
Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen.
Eine hierfür anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein / https://zufish.schleswig-holstein.de )
Welche Fristen muss ich beachten?
keine
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein / https://zufish.schleswig-holstein.de )


Welche Gebühren fallen an?
Eine für die Anliegerbescheinigung anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein / https://zufish.schleswig-holstein.de )

Anträge / Formulare
Der Antrag auf Ausstellen einer Anliegerbescheinigung ist schriftlich (formlos) zu stellen.
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein / https://zufish.schleswig-holstein.de )





 
Was muss ich mitbringen?
Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein / https://zufish.schleswig-holstein.de )