Bauaktenarchiv
Ansprechperson:
VCard | Name | Telefon | Fax | |
---|---|---|---|---|
Tim Jalas | 04525/495-129 | 04525/495-229 |
Leistungsbeschreibung
(Quelle:
Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein /
https://zufish.schleswig-holstein.de
)
Im Rahmen von Bauvorhaben werden Aktenvorgänge angelegt, welche die im Zusammenhang mit dem Vorhaben entstandenen Dokumente enthalten.
Was sollte ich noch wissen?
(Quelle:
Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein /
https://zufish.schleswig-holstein.de
)
Neben dem persönlichen Anspruch auf Akteneinsicht haben Anspruch auf Einsicht in Verfahrensakten grundsätzlich die Beteiligten.
Daneben kann nach den Regelungen des IZG-SH ein Antrag auf Akteneinsicht gestellt werden. In diesem Falle können Kosten anfallen.
Daneben kann nach den Regelungen des IZG-SH ein Antrag auf Akteneinsicht gestellt werden. In diesem Falle können Kosten anfallen.
Rechtsgrundlage
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein / https://zufish.schleswig-holstein.de )
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein / https://zufish.schleswig-holstein.de )
Was muss ich mitbringen?
(Quelle:
Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein /
https://zufish.schleswig-holstein.de
)
Eine Akteneinsicht wird ermöglicht, wenn die Berechtigung durch einen schriftlichen Eigentumsnachweis (in der Regel nicht älter als drei Monate) glaubhaft gemacht wird, zum Beispiel in Form
- eines Grundbuchauszuges,
- eines Kaufvertrages,
- eines Erbscheines oder
- eines Grundsteuerbescheides.