Brauchtumsfeuer: Anmeldung


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Leistungsbeschreibung
Das Verbrennen und Abbrennen von Gegenständen im Freien ist grundsätzlich untersagt. Dazu zählen auch unbehandeltes Holz sowie Baum- und Strauchschnitt. Viele Kommunen haben jedoch die Möglichkeit, Ausnahmen von diesem Verbot zu erlassen. Voraussetzung für solche Ausnahmen ist in der Regel ein sachlicher Grund, wie etwa die Tradition von Brauchtumsfeuern, zu denen beispielsweise Osterfeuer zählen.
In zahlreichen Städten und Gemeinden existieren eigene Regelungen zur Durchführung von Brauchtumsfeuern. Diese regeln häufig eine Anzeige- oder Genehmigungspflicht sowie weitere Details zur Durchführung. Damit wird die Häufigkeit und das Ausmaß der Feuer im Gemeindegebiet gesteuert.
Brauchtumsfeuer können grundsätzlich nur dann als solche anerkannt werden, wenn sie von in der jeweiligen Ortsgemeinschaft verankerten Glaubensgemeinschaften, Organisationen oder Vereinen veranstaltet werden und im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung für die Allgemeinheit zugänglich sind.
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein / https://zufish.schleswig-holstein.de )
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Fristen für die Anmeldung eines Brauchtumsfeuers können je nach Kommune unterschiedlich sein. Grundsätzlich sollte die Anzeige rechtzeitig vor dem geplanten Termin erfolgen, damit die zuständigen Stellen ausreichend Zeit für die Prüfung und Bearbeitung haben. In vielen Fällen wird empfohlen, die Anmeldung mehrere Wochen im Voraus einzureichen. Zudem können kommunale Regelungen vorgeben, in welchen Zeiträumen Brauchtumsfeuer erlaubt sind. Um sicherzugehen, empfiehlt es sich, die örtlichen Vorgaben und Fristen bei der zuständigen Behörde zu erfragen. 
Antragsfrist: 2 - 6 Wochen

(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein / https://zufish.schleswig-holstein.de )
Was sollte ich noch wissen?
  • Die Zufahrt für Feuerwehr und Rettungsdienste muss jederzeit gewährleistet sein.
  • Es sollten geeignete Löschmittel (Wasser, Feuerlöscher) bereitstehen.
  • Sicherheitsabstände zu Gebäuden, Straßen und Wäldern sind einzuhalten.
  • Es ist empfehlenswert, die Nachbarschaft frühzeitig über das geplante Feuer zu informieren, um Verständnis und Sicherheit zu fördern.
  • Bei starkem Wind oder trockener Witterung kann die Durchführung untersagt oder verschoben werden, um Brandgefahren zu minimieren.
  • Der Veranstalter haftet für Schäden und muss für die Einhaltung aller Vorschriften sorgen.
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein / https://zufish.schleswig-holstein.de )


Welche Gebühren fallen an?
Für die Anmeldung oder Genehmigung eines Brauchtumsfeuers können in vielen Kommunen Verwaltungsgebühren anfallen. Die Höhe dieser Gebühren ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich und kann variieren – von keiner Gebühr bis hin zu einer Pauschale in unterschiedlicher Höhe.
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein / https://zufish.schleswig-holstein.de )






 
Was muss ich mitbringen?
Die erforderlichen Unterlagen zur Anmeldung eines Brauchtumsfeuers variieren je nach Kommune. Im Allgemeinen werden jedoch folgende Informationen oder Dokumente benötigt:
  • Angaben zum Veranstalter
  • Details zur Veranstaltung
  • Beschreibung des Brauchtumsfeuers beispielsweise Osterfeuer
  • Angaben zum Brennmaterial
  • Sicherheitsvorkehrungen
  • Bereitstellung von Löschmitteln wie Eimern mit Wasser oder Feuerlöschern
  • Angabe, dass das Feuer beaufsichtigt wird und nach Ende vollständig gelöscht wird
  • Information über die Einhaltung von Mindestabständen zu benachbarten Grundstücken und Einrichtungen
  • Genehmigungsgebühren: In einigen Kommunen fallen Verwaltungsgebühren an.
Bitte beachten Sie, dass zusätzlich zur Anmeldung auch die örtliche Feuerwehr und die Einsatzleitstelle informiert werden müssen. In einigen Fällen ist eine Genehmigung erforderlich, die kostenpflichtig sein kann.
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein / https://zufish.schleswig-holstein.de )