Gleichstellungsbeauftragte
Gesetzliche Grundlagen
„Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“
(Grundgesetz, Artikel 3, Abs. 2, 1994)
Standortbestimmung
Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist auch 20 Jahre später noch nicht verwirklicht. Der Alltag von Frauen und Männern stellt sich in vielen gesellschaftlichen Bereichen immer noch sehr unterschiedlich dar: Frauen finden sich seltener in Führungspositionen in Wirtschaft, Wissenschaft und Politik, sie werden schlechter bezahlt, arbeiten häufiger in Teilzeit und leisten den Löwenanteil an Sorgearbeit. Und auch bei Gewalt in der Beziehung sind die Opfer ganz überwiegend Frauen.
Mein Auftrag
2011 schildert Ursula von der Leyen, damals Bundesarbeitsministerin, die immer noch aktuelle Situation.
"Ich verstehe die Haltung der jüngeren Frauen, die sagen, wir brauchen keine Quote. Viele dieser Frauen haben in Schule, Studium und am Beginn des Berufslebens die Erfahrung gemacht, dass sie ausgezeichnet durchkommen. Sie haben noch nicht erleben müssen, dass es zwei Karrierewege gibt: für die Männer die gut ausgeschilderte Straße, für die Frauen die Piste, die das Navi nicht kennt. Die meisten Frauen, die es in Top-Positionen gebracht haben, sagen: Früher war ich auch gegen die Quote, heute glaube ich, wir kommen ohne Quote nicht aus. Mir ging es nicht anders." (Spiegel, 31.01.2011)
Orientierung und Chancengleichheit von Frauen und Männern - sei es persönlich, im Beruf oder in der Familie - sind wichtige Ziele meiner Arbeit.
Meine Aufgaben
Meine Arbeitsfelder ergeben sich aus dem Gesetz zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst: die Schaffung von Arbeitsbedingungen, die für beide Geschlechter die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglichen, die Kompensation von Nachteilen, die vor allem Frauen als Folge der geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung erfahren, und die gerechte Beteiligung von Frauen an allen Lohn-, Vergütungs- und Besoldungsgruppen sowie in Gremien.
Gleichstellungsgesetz in SH.pdf
Ich bin für die Angestellten der Gemeinde Ahrensbök und für die Bürgerinnen und Bürgern Ansprechpartnerin zu Themen der Gleichstellung:
- · Vereinbarung von Familie und Beruf (Bewerbung, Berufsorientierung, Finanzen etc.)
- · Frauen in die Politik
- · Partnerschaft, Alleinerziehend, Trennung
- · Gewalt an Frauen und Mädchen (Mobbing, Selbstbehauptung etc.)
Mein Angebot
Ich bin für Sie da,
- · wenn Sie Unterstützung und Rat suchen und nicht wissen, wo Sie hingehen können,
· wenn Sie sich wegen Ihres Geschlechts benachteiligt fühlen,
- · wenn Sie sich in einer beruflichen oder familiären Konfliktsituation befinden oder Fragen zur Berufs- oder Lebensplanung haben.
Ich berate Sie und informiere Sie gern in einem persönlichen und vertraulichen Gespräch und vermittle Ihnen weitergehende Fachberatung.
Ich biete Ihnen Veranstaltungen und Seminare zu aktuellen Themen.
Ich unterstütze die Gemeindeverwaltung bei der internen und externen Umsetzung und Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern.
Ich arbeite zusammen mit Kolleginnen auf Kreis-, Landes- und Bundesebene.
Informations-, Kooperations- und Öffentlichkeitsarbeit sind dabei wesentliche Grundsätze meiner Arbeit.
Informationen zu Corona:
Corona. WO BEKOMME ICH HILFE UND/ODER INFORMATION? Für mehr Informationen klicken Sie hier.
Kontakt: