Kirchenaustritt
Ansprechperson:
VCard | Name | Telefon | Fax | |
---|---|---|---|---|
Anja Steen | 04525/495-151 | 04525/495-251 | ||
Carina Sager | 04525/495-138 | 04525/495-238 | ||
Marco Mantau | 04525/495-148 | 04525/495-248 |
Leistungsbeschreibung
(Quelle:
Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein /
https://zufish.schleswig-holstein.de
)
Ein Kirchenaustritt muss in Schleswig-Holstein beim Standesamt erfolgen.
Welche Fristen muss ich beachten?
(Quelle:
Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein /
https://zufish.schleswig-holstein.de
)
Der Kirchenaustritt wird am Tag der Erklärung wirksam.
Was sollte ich noch wissen?
(Quelle:
Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein /
https://zufish.schleswig-holstein.de
)
Mit der Beurkundung des Austritts nimmt das zuständige Finanzamt auf Antrag die Änderung der Angabe für den Kirchensteuerabzug als Lohnsteuermerkmal (elektronische Lohnsteuerkarte) vor.
Welche Gebühren fallen an?
(Quelle:
Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein /
https://zufish.schleswig-holstein.de
)
Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 20,00 Euro gemäß der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren.
Rechtsgrundlage
(Quelle:
Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein /
https://zufish.schleswig-holstein.de
)
Was muss ich mitbringen?
(Quelle:
Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein /
https://zufish.schleswig-holstein.de
)
- Personalausweis oder Reisepass beziehungsweise ausländischen Ausweis mit einer Meldebestätigung, die nicht älter als sechs Monate ist,