Teilaufhebung der Aufstallungspflicht von Geflügel im Kreis Ostholstein

Veröffentlicht am: 04.04.2022

Teilaufhebung der Aufstallungspflicht von Geflügel im Kreis Ostholstein

Der Kreis Ostholstein hat mit Allgemeinverfügung vom 24.03.2022 die Teilaufhebung der Aufstallungspflicht von Geflügel im Kreis Ostholstein angeordnet. Für die Gemeinde Ahrensbök ist somit nur noch ein Teilbereich der Dorfschaft Gnissau von der Aufstallungspflicht betroffen. Die vollständige Allgemeinverfügung mit der entsprechenden Karte finden Sie hier: https://www.kreis-oh.de/media/custom/2454_3386_1.PDF?1648139521

Bei Fragen wenden Sie sich an den Fachdienst Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit des Kreises Ostholstein unter 04521-788 222.