Stundung von Gewerbesteuerforderungen
Veröffentlicht am:
27.03.2020
Als Reaktion auf die aktuelle Situation und der damit einhergehenden finanziellen Betroffenheit von Bürgern/innen sowie einheimischen Unternehmern/innen wird über Ihren Stundungsantrag sehr kulant entschieden. Sollten Sie Ihren finanziellen Verpflichtungen derzeit nicht nachkommen können, stellen Sie bitte einen formlosen Stundungsantrag. Den Gewerbesteuerpflichtigen wird gleichzeitig empfohlen, beim zuständigen Finanzamt eine Reduzierung der Gewerbesteuervorauszahlungen zu erwirken. Bei Fragen kontaktieren Sie bitte die zuständige Mitarbeiterin.
Ansprechperson:
Cathrin Knoop