Straßenreinigungspflicht / Winterdienst

Veröffentlicht am: 03.02.2021

Die Gemeinde Ahrensbök hat in Anlehnung die Mustersatzung des Landes Schleswig-Holstein die Straßenreinigungsplicht per Straßenreinigungssatzung teilweise an die Eigentümer der anliegenden Grundstücke übertragen. Dazu zählt nicht nur die Reinigung, sondern auch der Winterdienst.

Nähere Informationen finden Sie in der Straßenreinigungssatzung sowie in der 2. Änderungssatzung der Straßenreinigungssatzung.