Stallpflicht aufgrund der Geflügelpest wird in Teilen aufgehoben
Stallpflicht aufgrund der Geflügelpest wird in Teilen aufgehoben
Ab heute darf vielerorts in Ostholstein das privat und gewerblich gehaltene Geflügel wieder an die frische Luft.
In den letzten fünf Wochen gab es keine weiteren Nachweise der Geflügelpest mehr im Kreis Ostholstein. Ab
dem 4. Mai gilt die Aufstallungspflicht nur noch in den Gebieten, die von Wildvögeln besonders stark genutzt werden, das sind:
• der gesamte Küstenstreifen entlang der Ostsee in einer Breite von 3 km, von der Wasserlinie in das Landesinnere gemessen,
• ein jeweils 500 Meter breiter Ufersaum um folgende Binnengewässer:
Dieksee, Kellersee, Barkauer See, Ruppersdorfer See, Hemmelsdorfer See und Großer Plöner See
• die in der Karte https://www.kreis-oh.de/media/custom/2454_2879_1.PDF?1620028480 in dunkelblauer Farbe eingezeichneten Rastgebiete
für Wildvögel nordwestlich des Neustädter Binnenwassers in der Stadt Neustadt/H. und östlich der Ortschaft Gnissau (Gemeinde Ahrensbök)
Geflügelausstellungen, -märkte und -veranstaltungen ähnlicher Art sind im gesamten Kreisgebiet nach wie vor verboten.
Die am 12.11.2020 durch Allgemeinverfügung angeordneten Biosicherheitsmaßnahmen (Hygienevorschriften) des Landesministeriums sind weiterhin in Kraft und strikt zu beachten.
Diese Vorschriften beinhalten u.a. Regelungen zu Reinigung und Desinfektion, zu Schutzkleidung beim Betreten von Geflügelhaltungen, ein landesweites Verbot des Handels über Geflügelmärkte,
Geflügelbörsen und mobile Geflügelhändler sowie weitergehende Buchführungspflichten für alle Geflügelhalter (auch Hobbyhalter).
Den vollständige Text der Allgemeinverfügung vom 03.05.2021 des Kreises Ostholstein finden Sie hier: https://www.kreis-oh.de/media/custom/2454_2878_1.PDF?1620028318
Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich an den Fachdienst Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit des Kreises Ostholstein unter der Telefonnummer 04521 788-222 .