Mitteilung der Gemeinde Ahrensbök zu Silvester
Die Gemeinde Ahrensbök weist aufgrund des bevorstehenden Jahreswechsel auf die Bestimmungen der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz hin. Danach ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in einem Umkreis von 200 m von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden (reetgedeckte Häuser, Fachwerkhäuser, etc.) oder Anlagen verboten. Das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie II ist lediglich in der Zeit vom 31.12. bis 01.01. erlaubt - um Rücksichtnahme gegenüber Tieren (Hunden, Pferden, usw.) wird gebeten. Zusätzlich wird auf die Verpflichtung hingewiesen, dass Rückstände von Feuerwerk durch den Verursacher rückstandslos zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen sind.
Die Gemeinde Ahrensbök wünscht allen Bürgerinnen und Bürgern ein gesundes, glückliches und erfolgreiches Jahr 2022.