Mikrozensus 2022
Wie in jedem Jahr findet in 2022 im gesamten Bundesgebiet und damit auch in Ahrensbök die Erhebung über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt (Mikrozensus) durch das Statistische Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein statt. Rechtsgrundlage hierzu ist das Mikrozensusgesetz vom 7. Dezember 2016. Die Befragung der ausgewählten Haushalte erstreckt sich dabei über das gesamte Jahr 2022. Das bedeutet, dass in den kommenden Monaten einzelne Haushalte in der Gemeinde Ahrensbök zum Interview herangezogen werden können.
Mit der Erhebung werden Interviewer/*innen beauftragt, die Gewähr für Zuverlässigkeit und Verschwiegenheit bieten und besonders zur Wahrung des Datenschutzes verpflichtet worden sind. Zur Erfassung der Daten sind die Erhebungsbeauftragten u. a. mit Laptops ausgestattet.
Alle vom Mikrozensus betroffenen Haushalte erhalten ein Ankündigungsschreiben (https://www.statistik-nord.de/fileadmin/Dokumente/Erhebungen/Mikrozensus/Ank%C3%BCndigungsschreiben_Mikrozensus2021_MUSTER_P.pdf) des Statistischen Amtes sowie eine Kurzinformation ( https://www.statistik-nord.de/fileadmin/Dokumente/Erhebungen/Mikrozensus/Kurzinformation_MZ2021.pdf), die über Zweck, Methode und rechtliche Regelungen dieser Erhebung informiert.
Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie führen die Erhebungsbeauftragten das Interview telefonisch durch.