Beantragung von Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl 2025

Veröffentlicht am: 14.01.2025


Der Briefwahlzeitraum wird sich aufgrund der unmittelbare und logische Konsequenz einer vorgezogenen Neuwahl verkürzen. Entsprechend bereitet sich unser Wahlamt auf den Versand der Briefwahlunterlagen zwischen dem 6. und 10. Februar 2025 vor. Der Druck der Stimmzettel und ihre Auslieferung an die Gemeindebehörden kann aufgrund der verkürzten Fristen nicht vorher beginnen.

Wahl- bzw. Abstimmungsschein beantragen für Bundestagswahl 2025 am 23.02.2025