Aufstallungsgebot für Geflügel im Kreis Ostholstein
Veröffentlicht am:
12.11.2020
Aufstallungsgebot für Geflügel im Kreis Ostholstein
Zum Schutz vor der Geflügelpest ordnet der Kreis Ostholstein die Aufstallung von Geflügel an.
Zeitgleich wird die Durchführung von Ausstellungen von Geflügel und anderen in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln verboten.
Ab sofort gilt Folgendes:
I. Im gesamten Gebiet des Kreises Ostholstein dürfen Hühner, Truthühner,
Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse
(Geflügel) ausschließlich
1. in geschlossenen Ställen oder
2. unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge
gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von
Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss (Schutzvorrichtung),
gehalten werden.
Den vollständigen Text der Allgemeinverfügung finden Sie hier: https://www.kreis-oh.de/media/custom/2454_2597_1.PDF?1605095886
Weitere Informationen zur Geflügelpest finden Sie hier: https://www.kreis-oh.de/Soziales-Familie-Gesundheit/Lebensmittelsicherheit-und-Tiergesundheit