Bauaktenarchiv
Ansprechperson:
VCard | Name | Telefon | Fax | |
---|---|---|---|---|
Tim Jalas | 04525/495-129 | 04525/495-229 |
Leistungsbeschreibung
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein /
https://zufish.schleswig-holstein.de
)
Im Rahmen von Bauvorhaben werden Aktenvorgänge angelegt, welche die im Zusammenhang mit dem Vorhaben entstandenen Dokumente enthalten.
Was sollte ich noch wissen?
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein /
https://zufish.schleswig-holstein.de
)
Neben dem persönlichen Anspruch auf Akteneinsicht haben Anspruch auf Einsicht in Verfahrensakten grundsätzlich die Beteiligten.
Daneben kann nach den Regelungen des IZG-SH ein Antrag auf Akteneinsicht gestellt werden. In diesem Falle können Kosten anfallen.
Daneben kann nach den Regelungen des IZG-SH ein Antrag auf Akteneinsicht gestellt werden. In diesem Falle können Kosten anfallen.
Rechtsgrundlage
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein /
https://zufish.schleswig-holstein.de
)
weiterführende Links
- § 1 Landesverordnung zur Übertragung von Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde auf amtsfreie Gemeinden und Ämter (8. VO-LBO)
- § 88 i. V. m. § 78 Landesverwaltungsgesetz (LVwG)
- § 78 Landesverwaltungsgesetz (LVwG)
- Informationszugangsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (IZG-SH)
- Informationsfreiheitsgesetz - IFG Bund
Was muss ich mitbringen?
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein /
https://zufish.schleswig-holstein.de
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Eine Akteneinsicht wird ermöglicht, wenn die Berechtigung durch einen schriftlichen Eigentumsnachweis (in der Regel nicht älter als drei Monate) glaubhaft gemacht wird, zum Beispiel in Form
- eines Grundbuchauszuges,
- eines Kaufvertrages,
- eines Erbscheines oder
- eines Grundsteuerbescheides.