Auskunftssperren
Ansprechperson:
VCard | Name | Telefon | Fax | |
---|---|---|---|---|
VCard | Name Kerstin Wagner | Telefon 04525/495-143 | Fax 04525/495-243 | |
VCard | Name Anja Steen | Telefon 04525/495-151 | Fax 04525/495-251 | |
VCard | Name Carina Sager | Telefon 04525/495-138 | Fax 04525/495-238 |
Leistungsbeschreibung
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein /
https://zufish.schleswig-holstein.de
)
Eine Auskunftssperre im Melderegister wird nur unter strengen Voraussetzungen eingetragen.
Hierzu müssen Sie glaubhaft machen, dass Ihnen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen entstehen kann.
Hierzu müssen Sie glaubhaft machen, dass Ihnen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen entstehen kann.
Welche Fristen muss ich beachten?
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein /
https://zufish.schleswig-holstein.de
)
Die Auskunftssperre endet nach 2 Jahren und kann auf Antrag verlängert werden.
Welche Gebühren fallen an?
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein /
https://zufish.schleswig-holstein.de
)
Es fallen keine Gebühren an.
Rechtsgrundlage
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein /
https://zufish.schleswig-holstein.de
)
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