Auskunftssperren


zuständiger Geschäftsbereich:

Rathaus
Poststraße 1
23623 Ahrensbök

Ansprechperson:

EmailVCardNameTelefonFax
Ansprechpartner
Email VCard Telefon 04525/495-143 Fax 04525/495-243
Email VCard Telefon 04525/495-151 Fax 04525/495-251
Email VCard Telefon 04525/495-138 Fax 04525/495-238

Leistungsbeschreibung
Eine Auskunftssperre im Melderegister wird nur unter strengen Voraussetzungen eingetragen.
Hierzu müssen Sie glaubhaft machen, dass Ihnen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen entstehen kann. 
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein / https://zufish.schleswig-holstein.de )
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Auskunftssperre endet nach 2 Jahren und kann auf Antrag verlängert werden.

(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein / https://zufish.schleswig-holstein.de )


Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein / https://zufish.schleswig-holstein.de )




Rechtsgrundlage
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein / https://zufish.schleswig-holstein.de )